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Eine Demonstration – 12 Kameras. Im digitalen Zeitalter stellt sich zunehmend die Frage, wie man auf Demos seine eigene Privatsphäre schützen kann. Das gesetzliche Vermummungsverbot und die Vorgehensweise von Polizistinnen gegenüber schützenden Vorkehrungen stehen diesem Bedürfnis von Demonstrationsteilnehmerinnen diametral entgegen.
Doch die Problematik gewinnt an noch wichtigerer Bedeutung, wenn rechte Streamer*innen Aktivist*innen filmen und die Gefahr besteht, dass das eigene Gesicht in rechten Chatgruppen landet.
Inwieweit Vermummung dort noch der Verhinderung der Identitätsfeststellung in Bezug auf die Strafverfolgung dient, ist fraglich. Die untergerichtliche Rechtsprechung bietet Anknüpfungspunkte, warum Vermummung zumindest in diesen Fällen doch erlaubt sein könnte. Im Vortrag wird dargestellt, was unter das Vermummungsverbot fällt, um mit diesen Anknüpfungspunkten das Verbot in Frage zu stellen. Damit soll die Notwendigkeit einer sinnvollen Neuregelung in der anstehenden Reform des Sächsischen Versammlungsgesetzes deutlich gemacht werden. Wir laden euch herzlich ein, an der Debatte teilzunehmen!
Ob im Stadion oder auf der Straße – der Datenschutz und die eigene körperliche Unversehrtheit dürfen nicht dort in den Hintergrund treten, wenn Faschisten eine Kamera auf dein Gesicht halten.
von Kritische Jurist:innen Leipzig
Link zur Veranstaltung: https://antirepkongress.noblogs.org
Veranstaltende Gruppe: Antirepressionskongress Leipzig
Eintritt: frei
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